Liebe Patienten,
ab dem 25. Mai 2018 gelten mit der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) und dem neuen Bundesdatenschutzgesetz neue Bestimmungen.
Um der Informationspflichten nach Art. 13 und Art. 14 EU-DSGVO nachzukommen, werden folgende Informationen zur Verfügung gestellt:
Aufbewahrungspflichten Patientenunterlagen Arztpraxis
Rechtsgrundlagen zur Datenverarbeitung Arztpraxis
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Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Dr. Eberwein